Die EU-Verpackungsverordnung tritt im August 2026 in Kraft
PFAS: Strenge Grenzwerte für Lebensmittelverpackungen
Die neue EU-Verpackungsverordnung tritt am 12. August 2026 in Kraft. Verpackungshersteller müssen ab diesem Zeitpunkt eine Reihe von Verpflichtungen erfüllen: Insbesondere gelten dann für Lebensmittelverpackungen sehr strenge Grenzwerte für PFAS (per- und polyfluorierte Kohlenstoffverbindungen), erinnern die Chemikalienexperten von DEKRA. Außerdem müssen Hersteller eine EU-Konformitätserklärung ausstellen und die technische Dokumentation bereithalten.
Die EU-Verpackungsverordnung (VO (EU) 2025/40) löst die Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle ab. Sie gilt ab dem 12. August 2026 unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten. Für die Hersteller von Verpackungen bringt sei eine Reihe von neuen Verpflichtungen.
Neu und ab dem 12. August 2026 einzuhalten sind die Grenzwerte für PFAS für Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen sollen. PFAS ist der Oberbegriff für per- und polyfluorierte Verbindungen, die sich in der Umwelt nicht abbauen und teilweise auch gesundheitsschädlich sind („Ewigkeitschemikalien“). Verschiedene PFAS werden unter anderem bei Kartonverpackungen eingesetzt, die nicht durch die Feuchtigkeit des Lebensmittels aufgeweicht werden sollen.
Die Beschränkung von PFAS ist sehr weitreichend: Sie ist nicht auf einzelne Verbindungen begrenzt, sondern umfasst alle Verbindungen, auf die die PFAS-Kriterien zutreffen. Zudem sind die Grenzwerte extrem niedrig, was nach Einschätzung von DEKRA Experten zu einem erheblichen Risiko für Grenzwertüberschreitungen durch Verschleppung und Spurenverunreinigungen führt:
• 25 ppb für einzelne Verbindungen
• 250 ppb für die Summe einzeln identifizierter Verbindungen
• 50 ppm Gesamtfluorgehalt als Summe für alle PFAS, inclusive Polymere
Darüber hinaus müssen Verpackungshersteller eine ganze Reihe von Anforderungen zur Abfallminimierung einhalten, beispielsweise Recyclingfähigkeit, Rezyklatgehalt, Minimierung von Verpackungen und Kennzeichnung. Diese Anforderungen treten schrittweise in den nächsten Jahren in Kraft.
Außerdem müssen die Hersteller der Verpackungen ab dem Stichtag vor dem Inverkehrbringen das Konformitätsbewertungsverfahren der internen Fertigungskontrolle durchführen. Ein wesentliches Element davon ist die technische Dokumentation.
DEKRA unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung dieser Anforderungen. Weitere Informationen:
https://www.dekra.de/de/chemikaliensicherheit/
Das DEKRA Labor für Umwelt- und Produktanalytik unter dem Dach der DEKRA Automobil GmbH bietet Herstellern und Inverkehrbringern von Lebensmittelbedarfsgegenständen und Konsumgütern darüber hinaus die Möglichkeit für PFAS-Analysen.