Zulassung von Biozidprodukten in der EU
Unterstützung für Hersteller und Inverkehrbringer von Biozidprodukten: Know-How, Strategie, Zulassung
Hersteller von Biozidprodukten müssen die komplexen Anforderungen der EU Biozidprodukte-Verordnung (BPR - VO (EU) 528/2012) beachten.
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Anforderungen der EU Biozidprodukte-Verordnung erfüllen
Die BPR (VO (EU) 528/2012) regelt, welche Wirkstoffe und welche Biozidprodukte auf den Markt gebracht werden dürfen. Dabei sind in vielen Fällen noch Übergangsfristen zu beachten, die die Anwendung kompliziert machen. Die DEKRA-Experten unterstützen Sie auf dem Weg zum rechtskonformen Produkt.
Phase I – Einführung in die Biozidprodukteverordnung und Zulassungswege
Unsere Veranstaltung vermittelt Ihnen praxisnah und verständlich die grundlegende Verfahrensweise für die Zulassung von Biozidprodukten. Ziel ist es, Ihnen einen klaren Überblick über die verschiedenen Wege zur Marktfähigkeit Ihres Produktes zu geben – von der ersten Einordnung bis zur erfolgreichen Zulassung. Wir zeigen Ihnen systematisch auf,
- das grundlegende Verständnis der Biozidprodukte‑Verordnung (BPR) und ihres systematischen Aufbaus,
- die Übergangsregelungen, Sonderwege und Ausnahmen innerhalb der BPR,
- die verschiedenen Zulassungsarten (z. B. nationale Zulassung, gegenseitige Anerkennung, Unionszulassung),
- die zeitlichen Abläufe, Fristen und realistischen Verfahrensdauern innerhalb der Biozidproduktzulassung,
- die strategischen Entscheidungsgrundlagen, um den passenden Zulassungsweg für ein Produkt frühzeitig einordnen zu können.
Phase II - Regulatorische Analyse und Zulassungsplanung
Im Rahmen des Screenings prüfen wir jedes Produkt gezielt, strukturiert und individuell. Dabei betrachten wir unter anderem:
- die Produktzusammensetzung sowie die eingesetzten Wirkstoffe im regulatorischen Kontext,
- die geplanten Zielmärkte und die vorgesehene Vermarktungsstrategie,
- die Identifikation des optimalen Weges zur Marktfähigkeit – sei es über eine Zulassung oder geeignete alternative bzw. vereinfachte Verfahren,
- die Ableitung einer realistischen Ressourcenplanung, insbesondere in Bezug auf Zeitaufwand und zu erwartende Kosten für die Markteinführung,
- eine überblicksartige Bewertung der verfügbaren Datenlage, um frühzeitig mögliche Handlungsbedarfe erkennen zu können.
Phase III - Umsetzung der Zulassungsstrategie und operative Begleitung
Wir übernehmen die operative Steuerung und begleiten Sie entlang des gesamten Prozesses. Dazu gehören unter anderem:
- die Koordination und Unterstützung bei der Beschaffung erforderlicher Daten und Informationen,
- die fachliche und organisatorische Begleitung der behördlichen Kommunikation auf nationaler und europäischer Ebene,
- die Erstellung und Zusammenstellung der notwendigen Antragsunterlagen und Dossiers entsprechend dem gewählten Zulassungsweg,
- die Begleitung alternativer oder besonderer Vorgehensweisen, einschließlich der Herstellung und Nutzung geeigneter fachlicher und behördlicher Kontakte,
- die laufende Abstimmung und Anpassung der Strategie, falls sich im Verfahren neue Anforderungen oder Fragestellungen ergeben.
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- DEKRA berät seit über 30 Jahren Unternehmen zum Chemikalienrecht.
- Bei uns erhalten Sie alle Leistungen aus einer Hand.
- Wir helfen Ihnen, die Anforderungen pragmatisch und effizient zu erfüllen.