DEKRA unterstützt bei Schätzung der SPM-Emissionen gemäß REACH
Hersteller müssen Mikroplastik melden
Die REACH-Beschränkung für Mikroplastik (SPM) bringt für Hersteller und Formulierer neue Pflichten mit sich. Seit Oktober 2025 müssen sie bereits ihren Kunden erweiterte Informationen bereitstellen. Zudem müssen sie zum 31. Mai 2026 erstmalig eine Meldung über die geschätzte Freisetzung der Mikropartikel abgeben. Da die Informationen oft schwierig zu ermitteln sind rät DEKRA, die Meldung rechtzeitig vorzubereiten und sich – falls nötig – extern begleiten zu lassen.
DEKRA Experte Jochen Dettke weist darauf hin, dass die Schätzung der Mikroplastik-Freisetzung je nach Produktionsanlage stark variieren kann. Die Daten sollen sowohl Herstellung als auch Transport umfassen. Zur Ermittlung der mutmaßlichen Freisetzung existieren Modelle von Verbänden und der OECD; spERCs (spezifische Umweltfreisetzungsfaktoren) werden momentan erarbeitet. DEKRA Experten unterstützen Unternehmen sowohl bei der Emissionsschätzung als auch bei der Erstellung der Meldung.
Der Eintrag 78 des REACH-Anhangs XVII zur Beschränkung von SPM (Synthetische Polymermikropartikel) betrifft Kunststoffpartikel mit einer Größe von 5 mm und darunter, wie es beispielsweise Kunststoffpellets häufig sind. Die Beschränkung regelt, für welche Zwecke SPM nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen, welche Fristen und Ausnahmen gelten und welche Informations- und Meldepflichten greifen. Die Absätze 11 und 12 regeln, dass die Hersteller jährlich zum 31. Mai eine Meldung zur geschätzten Freisetzung von SPM abgeben müssen.
Die Meldung erfolgt mittels eines IUCLID-Datensatzes und soll über das REACH-IT-Portal der europäischen Chemikalienagentur ECHA eingereicht werden. Betroffen sind 2026 die industriellen Hersteller und Anwender von SPM in Form von Granulaten, Flocken und Pulvern, die als Ausgangsmaterial für die Kunststoffherstellung in industriellen Anlagen verwendet werden.
DEKRA unterstützt seit vielen Jahren europaweit Importeure und Hersteller rund um die Chemikalienverordnung REACH.