KI-Beauftragter (AI Officer)

Verantwortungsvoller Einsatz künstlicher Intelligenz nach KI-Verordnung

Wenn Unternehmen Künstliche Intelligenz (KI) in ihre Prozesse integrieren, entstehen schnell neue Herausforderungen – insbesondere dann, wenn rechtliche Vorgaben sich noch im Wandel befinden. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung und der EU-KI-Verordnung (AI Act) wird die Rolle des KI-Beauftragten für Unternehmen zunehmend unverzichtbar.

Wir von DEKRA übernehmen diese Aufgabe als externe KI-Beauftragte und stellen sicher, dass KI-Projekte sicher, strukturiert und nachvollziehbar umgesetzt werden.

Im Überblick: Was ein KI-Beauftragter leistet

Unternehmen sehen sich zunehmend mit der Herausforderung konfrontiert, KI-Systeme sicher, transparent und im Einklang mit sich wandelnden regulatorischen Vorgaben zu betreiben. Oft fehlen jedoch klare Zuständigkeiten, einheitliche Prozesse und eine vollständige Übersicht über alle KI-Anwendungen im Unternehmen. Der KI-Beauftragte unterstützt dabei, diese Lücke zu schließen: Er steuert die Abläufe über den gesamten Lebenszyklus von KI-Systeme und sorgt dafür, dass Anforderungen aus EU-KI-Verordnung, des Datenschutzes und der Informationssicherheit nahtlos zusammenspielen, ohne Innovationen auszubremsen. Unsere KI-Beauftragten verstehen sich dabei als echte Business-Enabler, die Projekte beschleunigen und Risiken beherrschbar machen.
Unsere Experten begleiten Unternehmen als externe KI-Beauftragte über den gesamten Lebenszyklus ihrer KI-Systeme und sorgen für einen sicheren, transparenten und regelkonformen Betrieb. Konkret übernehmen wir folgende Aufgaben:
  • Zentrale Anlaufstelle: Koordiniert Management, Datenschutz, IT-Entwicklung und Fachbereiche und stellt klare ethische sowie rechtliche Leitlinien für den KI-Einsatz sicher.
  • Compliance-Überwachung: Überwacht die Einhaltung der EU-KI-Verordnung sowie relevanter Normen (z. B. ISO/IEC 42001) und initiiert bei Bedarf Korrektur- und Verbesserungsmaßnahmen.
  • Use-Case-Inventur & Klassifizierung: Erfasst sämtliche KI-Systeme in einem Register und ordnet sie den Risikoklassen der EU-KI-Verordnung (inklusive möglicher Hochrisiko-KI) zu.
  • Regeln & Aufsicht: Definiert klare Regeln im KI-Einsatz; stellt sicher, dass Menschen eingreifen können; prüft die Qualität von Daten und Ergebnissen und dokumentiert alles transparent.
  • Hochrisiko-KI: Sicherstellung der Umsetzung der besonderen gesetzlichen Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme.
  • Betrieb & Vorfallmanagement: Überwacht den Betrieb von KI-Systemen, steuert Störungen bis hin zu Pflichtmeldungen an Aufsichtsbehörden.
  • Schulung & Befähigung: Führt zielgruppengerechte Trainings durch, stellt kompakte Merkhilfen bereit und vermittelt praxisnahe Hinweise für den sicheren Umgang mit KI.
  • Lieferkette & Verträge: Prüft externe Anbieter und Verträge und harmonisiert diese mit bestehenden Sicherheits- und Datenschutzprozessen.
  • Risikobewertung, KI-Dokumentation & Governance: Unterstützt systematisch bei Risikoanalysen, beim Aufbau der KI-Dokumentation und bei einer tragfähigen Governance-Struktur.
  • Schnittstelle zu Aufsicht & Audit: Fungiert als zentrale Kontaktstelle für Behörden, Auditoren und externe Stakeholder.
Unser Vorgehen: Schritte zur Bestellung des KI-Beauftragten
Im Detail: Die KI-Verordnung

Ihr Partner für einen professionellen KI-Beauftragten

  • Kompetente Beratung: Unsere KI-Beauftragten beherrschen die EU-KI-Verordnung (AI Act), ISO/IEC 42001 sowie Datenschutz- und Sicherheitsstandards und übersetzen Vorgaben in praktikable Prozesse und bringen Erfahrung aus Vorbereitung, Umsetzung und Audit-Defense mit.
  • Risikomanagement: Wir identifizieren und bewerten KI-spezifische Risiken (z. B. Daten-/Modellqualität, Bias, Robustheit, Lieferkette) und entwickeln wirksame Maßnahmen zur Minderung.
  • Schulungen: Wir befähigen Ihre Mitarbeitenden für den sicheren, produktiven Umgang mit KI – zielgruppengerecht und praxisnah.
  • Regulatorische Compliance und Effizienz: Wir stellen die Einhaltung des AI Act und relevanter Normen sicher, mit klarer Dokumentation, belastbaren Nachweisen und schlanken Prozessen.