Änderungsabnahmen, Tuning & Eintragungen
Genehmigungen für Fahrzeugumbauten und -änderungen von Geschäftskunden
Nachträgliche bauliche Veränderungen an Firmenwagen oder gewerblich genutzten Kraftfahrzeugen erfordern Änderungsabnahmen. Unsere erfahrenen Sachverständigen führen für Sie kompetent alle technischen Prüfungen durch und erstellen Gutachten zum Erlangen der für Ihr Fahrzeug erforderlichen behördlichen Genehmigungen – von der Einzelbetriebserlaubnis über Teilegutachten und Bauartgenehmigungen bis zur Änderungsgenehmigung.
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Hohe Sicherheit für Ihre Fahrzeugflotte
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass alle Änderungen und Umbauten an Fahrzeugen, die die Angaben in den Fahrzeugpapieren und die Betriebs- beziehungsweise Verkehrssicherheit betreffen, genehmigungspflichtig sind.
Wir führen für Sie alle dazu notwendigen Prüfungen und Begutachtungen bundesweit an allen Niederlassungen durch.
Unser Dienstleistungsportfolio
Wir erstellen Gutachten und Prüfbescheinigungen zur behördlichen Erteilung der für Ihr Fahrzeug erforderlichen Genehmigungen für die
- Abnahme und Genehmigung von Fahrzeugänderungen
- Bauartgenehmigungen für Fahrzeugteile / Teilegutachten
- Erteilung der Einzelbetriebserlaubnis
Eine Änderungsabnahme nach § 19 (3) StVZO ist erforderlich, wenn nachträglich bauliche Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen werden, zum Beispiel durch den Ein- oder Anbau von Teilen für die ein Teilegutachten (TGA) oder eine Teilegenehmigung (ABE für FZ-Teile, EG-Genehmigung, ECE-Genehmigung) vorgelegt werden.
Dies ist zum Beispiel der Fall bei:
- Tieferlegung und Anbau von Spoilern
- Verwendung von Sonderrädern und Sportauspuffanlagen
- Softwareänderung und Chiptuning
- Einsatz anderer Scheinwerfer
Mit unserer Prüfbescheinigung können Sie den Erhalt der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bei den Behörden beantragen. Sie bestätigt, dass die veränderten Teile ordnungsgemäß angebaut sind. Für den Eintrag der Änderungen in die Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsbehörde sind die bei der Änderungsabnahme dazu getroffenen Festlegungen auf Grundlage der FZV zu beachten.
Für die Erlangung der Prüfbescheinigung zur Änderungsabnahme müssen Sie entsprechende Prüfzeugnisse vorlegen, wie:
- Teilegenehmigungen (ABE, ABG)
- Nationale Teiletypgenehmigung zur Ablösung der Teilegutachten
- Teilegutachten eines benannten Technischen Dienstes (für Teilegutachten ist die unverzügliche Durchführung einer Änderungsabnahme immer vorgeschrieben!)
Bestimmte Änderungen können in der nationalen Fahrzeug-ABE oder in der EU-Typgenehmigung für das jeweilige Fahrzeug bereits enthalten sein.
EU- und UNECE- Genehmigungen für bestimmte Fahrzeugteile gelten ebenfalls als Nachweis der Vorschriftsmäßigkeit einer technischen Änderung.
EU- und UNECE- Genehmigungen für bestimmte Fahrzeugteile gelten ebenfalls als Nachweis der Vorschriftsmäßigkeit einer technischen Änderung.
DEKRA – Ihr professioneller Partner für Fahrzeugumbauten und -änderungen
- Mit über 100 Jahren Erfahrung sind wir als Spezialist für automobile Dienstleistungen national und international Marktführer in der periodischen Fahrzeugüberwachung (HU)
- Unsere speziell ausgebildeten Sachverständigen sind bundesweit an allen Prüfstellen für Sie da
- Nutzen Sie die Vorteile unserer Neutralität und technischen Expertise als weltweit anerkannter Prüfdienstleister und unseres umfassenden Serviceportfolios für Fuhrparkbetreibende
Unsere DEKRA Sachverständigen beraten Sie kompetent zu allen Änderungen rund um Umbauten und Tuning – persönlich und zuverlässig.
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Schneller, schöner, breiter: Wer seinen PKW tunen möchte, findet hier eine Fülle praktischer Tipps und Hinweise. Damit das eigene Gefährt nach dem Tuning nicht nur eine gute Figur macht, sondern auch im Einklang mit gültigen Vorschriften unterwegs ist.
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