
REACH Verordnung:

REACH Verordnung:
REACH Verordnung: Beratung zum europäischen und internationalen Chemikalienrecht
Stellen Sie Ihren erfolgreichen Marktzugang sicher
Hersteller und Importeure müssen europaweit im Rahmen der „Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals“ (kurz REACH) Verordnung sowie der türkischen KKDIK und britischen UK-REACH Verordnung zahlreichen Pflichten nachkommen.
Bereiten Sie sich mit einer REACH Schulung, kompetenter Beratung – auch zu KKDIK oder UK-REACH – und einer umfassenden Analyse Ihres Status Quos optimal auf Ihre Zulassung die Registrierung vor.
Unsere Experten unterstützen Sie dank langjähriger Erfahrung pragmatisch und effizient bei der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Pflichten.
Ihre Vorteile unserer REACH Services:
- Sie profitieren von einer schnellen Analyse der erforderlichen Maßnahmen.
- Sie erhalten Beratung, Expositionsmessung und Analytik aus einer Hand.
- Sie stellen die Marktfähigkeit Ihrer Produkte sicher.
Regelungen für den europäischen Markzutritt
Neben der 2008 in Kraft getretenen EU-Chemikalienverordnung REACH sind Chemikalienhersteller gegebenenfalls auch dazu verpflichtet, der türkischen Verordnung KKDIK und der UK-REACH Verordnung nachzukommen, wenn in diese Länder geliefert wird.
Von der REACH Verordnung sind unterschiedliche Bereiche betroffen. Hersteller, welche selbst Chemikalien zur Eigennutzung oder zum Verkauf produzieren, müssen genauso wie Importeure chemischer Stoffe verschiedene Pflichten erfüllen. Intransparenter gestaltet sich hingegen die Rolle nachgeschalteter Anwender, da hier Unternehmen zum Teil gar nicht bewusst ist, mit welchen Stoffen sie arbeiten, in welchem Ausmaß dies geschieht bzw. welche Verpflichtungen sich in diesem Rahmen ergeben.
Verwandte Regelungen in Europa
Die türkische KKDIK-Verordnung ist eng an die EU REACH-Verordnung angelehnt, hat aber ihre eigenen Fristen. Das Registrierungsdossier muss bis zum 31.12.2023 eingereicht werden.
Mit dem Vollzug des Brexits und dem Ende des Übergangszeitraums tritt zudem in Großbritannien ein eigenes REACH-Gesetz in Kraft. Registrierungen nach EU-REACH verlieren dann ihre Gültigkeit. Britische Unternehmen müssen nach dem Ablauf von Übergangsfristen vollständige UK-REACH Registrierungen einreichen. Europäische Exporteure müssen einen UK-Alleinvertreter benennen, um auf dem britischen Markt agieren zu können.
Wie können wir Sie unterstützen?
Um fristgerecht Ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen, unterstützen wir Sie durch:
- Stoffrecherchen und Datenbeschaffung
- Erstellung von IUCLID Registrierungsdossiers, wie Technisches Dossier oder Chemical Safety Report
- Tätigkeit als Alleinvertreter nach Art. 8 für Nicht-EU-Hersteller und als Alleinvertreter gemäß der türkischen KKDIK-Verordnung und UK-REACH
- Beratung zu REACH-Pflichten für Erzeugnisse (SVHC, Beschränkungen nach Anhang XVII)
- Laboruntersuchungen (SVHC der REACH Kandidatenliste, nach Anhang XVII beschränkte Stoffe) und Studien
- Fachkundiges Erstellen von Sicherheitsdatenblättern
- Gezielte REACH Beratung und REACH Schulungen
Eintrag 78 des REACH Anhang XVII zur Beschränkung von SPM (Synthetische Polymermikropartikel) betrifft Kunststoffpartikel mit einer Größe von 5 mm und darunter, wie es z.B. Kunststoffpellets häufig sind. Die Beschränkung regelt, für welche Zwecke SPM nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen, welche Fristen und Ausnahmen gelten und welche Informations- und Meldepflichten greifen. Absatz 11 und 12 regeln, dass die Hersteller jährlich zum 31. Mai eine Meldung zur geschätzten Freisetzung von SPM machen müssen. Die Meldung erfolgt mittels eines IUCLID-Datensatzes und soll über das REACH-IT Portal der ECHA eingereicht werden.
- Betroffen sind 2026 die industriellen Hersteller und Anwender von SPM in Form von Granulaten, Flocken und Pulvern, die als Ausgangsmaterial für die Kunststoffherstellung in industriellen Anlagen verwendet werden.
- Ab 2027 sind auch nicht-industrielle Hersteller und Anwender sowie Lieferanten von Produkten mit SPM zur Meldung verpflichtet.
Ihr zuverlässiger Partner für die Erfüllung der REACH Verordnung
- Als renommierter Dienstleister auf dem Gebiet der Einstufung und Bewertung von Chemikalien und ihrer sicheren Anwendung (Messstelle gemäß § 7 GefStoffV) unterstützen wir Sie vollumfänglich.
- Nutzen Sie die Erfahrung unserer Experten bei der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern und Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen für zahlreiche Kunden der unterschiedlichsten Branchen.
- Unsere chemischen Laboratorien sind nach DIN EN ISO/IEC 17025 bzw. GLP akkreditiert.
- Durch frühere Arbeiten im Bereich des türkischen Chemikalienrechts, zum Beispiel nach CICR oder SEA, stehen wir Ihnen mit unserem fundierten Wissen zur Seite.
- Wir sind Mitherausgeber des REACH plus Navigators, der im Reguvis Verlag erscheint.
- Wir sind als Ihr neutraler und zuverlässiger Partner für Prüfung und Beratung mit vielen Standorten bundesweit vertreten – auch in Ihrer Nähe!