Persönliche Schutzausrüstungen
Prüfung und Zertifizierung nach PSA-Verordnung (EU) 2016/425
Wer Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) der Kategorie II oder III in Verkehr bringt benötigt bei der Prüfung und Zertifizierung einen exzellenten Partner.
Die langjährige Expertise unserer Experten sowie die umfassende Laborausstattung der DEKRA-Prüflabore gewährleisten hohe Effizienz bei den erforderlichen Prüfungen im Rahmen des EU-Konformitätsbewertungsverfahrens. Wir begleiten Sie durch das Zertifizierungsverfahren und garantieren sicherheitstechnisch einwandfreie und hochwertige Produkte sowie einen schnellen Marktzugang.
Als Europäische Notifizierte Stelle mit der Kennnummer 0158 prüft und zertifiziert DEKRA Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) nach der PSA-Verordnung (EU) 2016/425 bzw. dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GS-Zeichen). Neben der EU-Baumusterprüfung gemäß Modul B der PSA-Verordnung überwacht DEKRA bei Produkten der Kategorie III auch die Fertigung gemäß Modul D (Qualitätssicherung) und Modul C2 (Produktprüfung). Unser besonderer Service: Orientierende Laborprüfungen von Materialien, Einzelkomponenten, Baugruppen oder auch Komplettgeräten und qualitätssichernde Prüfungen sowie Untersuchungen von Unfallgeräten als unabhängige Gutachter.
Gerne führen wir für Sie auch Messungen und Prüfungen außerhalb von Baumusterprüfungen, qualitätssichernde Prüfungen oder auch Untersuchungen an Unfallgeräten durch.